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Die Ökonomisierung der Medizin oder die Mutation dieser zum Gewerbe mit der Fallpauschale muss dringend reformiert werden. Wenn nun der selbsternannte Experte? für Gesundheitsfragen der SPD, Herr Lauterbauch, sich in der Öffentlichkeit für eine Suizidhilfe einsetzt, dann würde es ihm gut zu „Gesicht“ stehen, sich mit den negativen Folgen des Neoliberalismus im Gesundheitswesen zu befassen; den Kommentar „Datenphobie der Deutschen“ zu lesen und sich mit der guten Gesundheit befassen würde!
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Ob Kraftsport, Fußball oder Laufen, aber auch Gartenarbeit, Wandern oder Holz hacken. Körperliche Tätigkeiten tun uns gut. Sie stärken nicht nur den Körper, sondern helfen auch dabei, die Seele zu entlasten.
In dieser Folge von „Gesund AUF1“ beschäftigen wir uns deshalb mit der Bewegung. Was passiert im Körper, wenn wir uns bewegen? Und was, wenn wir den ganzen Tag nur rumsitzen?
Darüber spricht Isabelle Janotka mit Dr. Frank Schulze. Vom Sport- und
Ernährungsmediziner wollen wir wissen, welche Bewegung „die richtige“
ist und ob man es mit dem Sport auch übertreiben kann.
🔷Comirnaty erhält die reguläre Zulassung🔷 EU-Kommission erlässt die Entscheidung zur Umwandlung der bedingten in eine reguläre Zulassung am 10.10.2022
Nachdem ich gestern über den Erlass der Entscheidung der EU-Kommission zur Umwandlung von Spikevax (https://t.me/RA_Roehrig/3134) in eine reguläre Zulassung berichtet hatte, wurde heute die entsprechende Kommissionsentscheidung (https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2022/20221010157165/dec_157165_de.pdf) für Comirnaty veröffentlicht.
Die Kommission führt in ihrem Beschluss in den Erwägungsgründen aus, dass Comirnaty
👉 die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG (Erwägungsgrund 4)
und
👉die spezifischen Auflagen der bedingten Zulassung mit Vorlage der am 17. Juni 2022 vorgelegten Daten erfülle (Erwägungsgrund 2).
Aus der Zusammenfassung der Produktmerkmale (SmPC) (https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf) als Anlage der Entscheidung ergibt sich zudem, dass auch die spezifischen Bedingungen der Vorlage der Unterlagen der klinischen Studien 4591001 und 4591007 entfallen sind. Abschnitt E der SmPC, der die spezifischen Bedingungen enthielt, ist vollkommen weggefallen.
Diese reguläre Zulassung gilt sowohl für die monovalente Injektion als auch für die beiden bivalenten Injektionen.
Abgesehen davon, dass die Richtlinie 2001/83/EG erheblich strengere Voraussetzungen für die Zulassungserteilung vorsieht, und schon vielfach dargelegt wurde, dass die Covid-19-Injektionen die Anforderungen der Richtlinie 2001/83/EG eben NICHT erfüllen, stellt sich auch die Frage, ob seitens BioNTech auch die durch spezifische Bedingungen geforderten Abschlussberichte
👉 der klinischen Studie 4591001 - Vorlagefrist Dezember 2023
und
👉der klinischen Studie 4591007 - Vorlagefrist Dezember 2024.
vorgelegt wurden.
‼️Welche Unterlagen am 17.6.2022 vorgelegt wurden, ist von höchstem Interesse, wenn es um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU-Kommission geht‼️
🔷Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
Mein Telegram-Kanal: 👉 Klick (https://t.me/RA_Roehrig) Beweissicherung-Quelle:
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.10.2022
zur Erteilung einer Zulassung für das Humanarzneimittel „Spikevax - Elasomeran“
https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2022/20221003157171/dec_157171_de.pdf
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Holger Fischer Rechtsanwalt, [12.10.22 03:48]
⬆️ Spikevax von Moderna und Comirnaty von BioNTech sind nun regulär zugelassen.
Dr. Brigitte Röhrig hatte gestern bereits darauf hingewiesen, dass die Zulassungsstudien teilweise noch laufen. Die EU-Kommission hat also die Ergebnisse nicht abgewartet und verlangt die Vorlage der Studien nicht mehr.
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Holger Fischer Rechtsanwalt, [12.10.22 07:07]
Anhang I zum EMA-Antrag zur regulären Zulassung von Comirnaty, Seiten 41 und 42:
Zur allgemeinen Toxizität, Reproduktions- und Entwicklungstoxizität bezieht man sich weiter nur auf die Tierversuche an Ratten.
Wie schon im Rahmen der bedingten Zulassung wird angeführt, dass keine Studien zur Karzinogenität und Genotoxizität stattgefunden haben und dass man davon ausgehe, dass eine solche nicht gegeben sei.
https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf
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Süßholzwurzel – potentielles Mittel zum Schutz gegen SARS-Corona-Viren
Bereits 2003 haben Wissenschaftler der Universität Frankfurt nachgewiesen, dass Glycyrrizinaus der Süßholzwurzel in vitro die Vermehrung (Replikation) der damaligen SARS-Corona-Viren hemmt (1). Von Forschern der Medical School of Hongkong und der Stanford University wurde jetzt ein weiterer Schutzmechanismus, auch gegen den aktuellen Corona-Virus nachgewiesen (2). Glycyrrhizin kann die Eintrittspforten für SARS-Corona-Viren an ACE2-Rezeptoren der Lunge wirksam blockieren und somit den Eintritt des Virus in den Organismus verhindern.
Ashwagandha – Traditionelle ayurvedische Arzneipflanze hemmt Schlüsselenzym der Virusvermehrung
Indische Wissenschaftler fanden heraus, dass der Wirkstoff Withanosid V aus der Wurzel von Withania somnifera (Ashwagandha), das Schlüsselenzym (M pro ) blockiert, das für die Vermehrung des Virus im Organismus verantwortlich ist (3).
Wirkstoffkombination aus Süßholz und Ashwagandha
Beide Arzneipflanzen werden in der Ayurveda-Medizin traditionell u.a. zur Stärkung des Immunsystems und gegen Infekte durch Viren und andere Krankheitskeime verwendet.
Beide Pflanzen haben zusätzliche Effekte, die sich bei Atemwegsinfekten schützend und heilungsunterstützend zeigen. Sie wirken entzündungshemmend, immunstärkend, hustenstillend und tonisierend.
Ein ayurvedisches Präparat, das die Wirkstoffe der beiden Pflanzen enthält, ist als traditionelles Nahrungsergänzungsmittel via Internet und in Apotheken auch in Deutschland rezeptfrei erhältlich. Es wird von Ärzten, die mit der Ayurveda-Medizin vertraut sind, seit Jahren erfolgreich vorbeugend zur Stärkung des Immunsystems und unterstützend zur Behandlung viraler Atemwegsinfekte eingesetzt. Bei Patienten mit Covid-19 Erkrankung, die in häuslicher Quarantäne waren, hat sich diese Wirkstoffkombination auffallend bewährt.
Diese Phytokombination wurde übrigens von der indischen Regierung der Bevölkerung schon zu Beginn der Covid-19 Pandemie präventiv zur Einnahme empfohlen, neben drei weiteren pflanzlichen Präparaten.
Antivirale Eigenschaften der Ingwerwurzel
Neben zahlreichen weiteren Natursubstanzen hemmen auch die Wirkstoffe der Ingwerwurzel, einer im Ayurveda häufig verwendeten abwehrstärkenden Arzneipflanze, die Vermehrung von Viren im Körper und verringern das Risiko einer Infektion. Darüber hinaus wirkt Ingwer nicht nur gegen Viren, sondern auch gegen pathogene Bakterien und stärkt das Immunsystem (4).
Vitamin C, Vitamin D3 und Zink
Vitamin C, Vitamin D3 Zink sind bekannte Wirkstoffe für ein funktionierendes Immunsystem. Die englische Regierung erwägt derzeit Vitamin D3 präventiv zur Stärkung des Immunsystems und gegen Covid-19 einzusetzen und hat Wissenschaftler beauftragt, Dosierungsempfehlungen für die Bevölkerung zu erstellen. Wie die britische Zeitung The Guardian in seiner Ausgabe vom 14. November berichtet, will die Regierung um Premierminister Boris Johnson offenbar die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln empfehlen. Risikogruppen sollen darüber hinaus kostenlose Vitamin-Präparate erhalten. In Schottland ist dies jetzt schon der Fall.
Es sei darauf hingewiesen, dass auch Gesundheitsminister Spahn, laut einem Interview, von seinem behandelnden Arzt während seine Covid-19 Erkrankung, Vitamin D3 und Zink erhalten haben soll.
Licht, Luft, Sonne, Bewegung und Sport – äußerst wichtig für ein gesundes Immunsystem
Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Video möchte junge Menschen dafür gewinnen, während des derzeitigen Teil-Lockdowns zu Hause zu bleiben, um in Zweisamkeit die Zeit auf der Couch, vor dem Fernseher und mit Junk-Food zu verbringen. Das ist schon gut gemeint und soll ja dazu anregen, die Kontakte untereinander und damit die Infektionsrate zu reduzieren. Der Gesundheit dient eine solche Freizeitgestaltung aber wohl eher nicht und es stellt sich auch die Frage, ob junge Menschen angesichts der Lockdowns und der Firmenpleiten und Jobverluste und der damit verbundenen Sorgen, sich von so einem Video überhaupt angesprochen fühlen.
Dagegen wurde während des ersten Lockdowns von Virologen der Aufenthalt in frischer Luft und Sonne, auch in Verbindung mit individuellem Sport, ausdrücklich empfohlen, auch weil dadurch bekanntermaßen die Gesundheit gefördert und das Immunsystem gestärkt werden.
Angst schwächt das Immunsystem
Quelle: Ganzen Artikel hier lesen
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Wer sich gesund ernähren will, sollte Omega-3-Fettsäuren aus Nüssen, Fisch und pflanzlichen Ölen zu sich nehmen. Eine aktuelle Studie aus den USA zeigt, dass Menschen mit einem hohen Omega-3-Index weniger schwer an Covid-19 erkranken - und seltener daran sterben.
Bereits in seinen Ausführungen „Bonifikationen für Chefärzte zwecks Erreichung wirtschaftlicher Ziele“ (1) hat der Verfasser auf die negativen Folgen der Fallpauschalen und den verstärkten Zwang zur Profitabilität der Krankenhäuser hingewiesen. Nunmehr ist der Fall eingetreten, dass die Patienten in immer kürzerer Zeit behandelt werden. Mehr Patienten in kürzerer Zeit und zwar deshalb, da nicht mehr die Verweildauer dieser im Krankenhaus bezahlt wird sondern die medizinische Leistung. Derartige Praktiken finden auch bei Haus- und Fachärzten Anwendung.
Dieses hat wiederum zur Folge, dass zwecks Erreichung wirtschaftlicher Ziele in den Krankenhäusern jede Möglichkeit ausgeschöpft wird Operationen durchzuführen welche hohe Erstattungen und Honorare versprechen. Allein durch einen so ge- nannten demografischen Wandel ist nicht mehr erklärbar, das Deutschland z.B. im OECD-Vergleich eine führende Stellung bei Hüftoperationen und Herzkatheder- untersuchungen einnimmt. Die Liste von Merkwürdigkeiten ließe sich wohl noch beliebig erweitern.
Wie bereits erwähnt kämpfen viele deutsche Krankenhäuser um ihre Existenz; ihre wirtschaftliche Situation hat sich deutlich verschlechtert. Den Kliniken fehlt das Geld zum investieren; bereits 2011 bestand bei 13 % der Kliniken erhöhte Insolvenzgefahr. Experten sehen einen Investitionsstau von ca. 15 Milliarden Euro. Die Einsparungen führen mittlerweile zu einer Gefährdung der Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Kostensteigerung wird auch die Privatisierung angesehen, da die Kapitalgeber entsprechende Renditen erwarten.
Mehr als 50 % der Chefärzte unterschreiben bereits heute bei der Einstellung Verträge welche wirtschaftliche Zielsetzungen beinhalten. Dieses führt zwangsläufig dazu, dass diese verantwortlichen Ärzte sich die eigentlich fremde Logik der Ökonomie zu ihrer eigenen machen. Dieses entspricht nicht der Ethik eines Arztes. Eine Medizin die Patienten meidet, kann sich nicht mehr als solche bezeichnen. Ärzte sind schließlich die Anwälte ihrer Patienten und dürfen sich nicht durch Bonifikationen korrumpieren lassen. Man muss sich mittlerweile die Frage stellen, ob bereits heute Patienten austherapiert werden, da die Kosten die Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen übersteigen. Das Thema wann austherapiert wird, was die Lebensdauer eines Patienten beeinflusst, scheint sich bereits heutzutage nach wirtschaftlichen Erwägungen auszurichten.
Der ständige ökonomische Druck führt ständig zu einer Verdichtung von Arbeit der Ärzte und Arztinnen, sowie zur deren Demotivation. Es ist festzustellen, dass die Medizin nicht als industrieller Produktionsprozess behandelt werden darf und kann. Es kann nicht sein, dass den Krankenhausärzten die ökonomische Verantwortung für die Klinik, in der sie tätig sind, zugeschrieben wird.
Dadurch, dass ein Chefarzt bei seiner Einstellung einen Vertrag mit wirtschaftlichen Zielsetzungen unterschreibt, wird er im gewissen Sinne erpressbar. Es entspricht menschlichen Handlungsweise, z. B. die Insolvenz eines Unternehmens oder den Verlust seines Arbeitsplatzes unter allen Umständen zu vermeiden. Behandlungen von Patienten, welche wirtschaftlichen Zielen näher kommen werden bevorzugt oder Behandlungen abgebrochen, wenn diese wirtschaftlichen Erwägungen nicht entsprechen.
Was die Kostensituation im Gesundheitswesen auch negativ beeinflusst ist die von Controllern am Schreibtisch festgelegten Verweildauern von Patienten aufgrund der vorliegenden Erkrankung. Diese Verweildauer ist Grundlage für die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Es sind die so genannten Fallpau- schalen. Die Tatsache, dass wirtschaftliche Erwägungen die Handlungen von so genannten Medizinern beeinflussen, machen oftmals sehr aufwendige Nach- behandlungen erforderlich. Im ungünstigsten Fall treten Todesfälle oder die Notwendigkeit von zusätzlichen Operationen ein.
Es bedarf wohl nicht einer weiteren Erläuterung, dass die angeführten Aktivitäten die Patienten schädigen und gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen negativ beeinflussen.
Es ist unverständlich, dass sich Ärzte, also Akademiker, von Nichtärzten (Controllern) Weisungen erteilen lassen, welche einen Eingriff in die Therapie beinhalten. Als besonders verwerflich wird die häufige Handlungsweise von so genannten Fachärzten angesehen, welche nach dem Muster der Konzepte von McKinsey ver- fahren. Diese empfehlen, sich nicht um potentielle Kunden zu bemühen die man nicht haben will. Fachärzte wollen privat Versicherte Patienten haben, welche gut betucht sind um denen Behandlungen zukommen zu lassen die viel Geld bringen. Dieses betrifft auch die Verschreibung von teuren Medikamenten. Die Vergabe von Konsultationsterminen richtet sich bereits danach, ob ein Patient privat oder gesetzlich versichert ist. Zur Abschreckung werden entsprechende Wartezeit von über 3 Monaten für gesetzlich Versicherte in Aussicht gestellt.
Selbst der Gesetzgeber sieht sich mittlerweile gezwungen gegen derartige Verhaltensweisen vorzugehen.
Es ist u. a. erstaunlich, dass Patienten sich mit minderwertigen Medikamenten welche die Krankenkassen vorschreiben, ohne Widerspruch zufrieden geben. Die Begründung, dass in billigeren Medikamenten gleiche Wirkstoffe wie in teuren vorhanden sind erinnert an die Aussage, dass billige Weine den gleichen Alkoholgehalt wie Spitzenweine zum Inhalt haben, also gleichwertig sind. Richtig ist, dass teure Medikamente nicht unbedingt besser sein müssen als billige. Es ist aber auch richtig. dass Qualität einen gewissen Preis beinhaltet. Die Qualität eines Medikaments hängt zum Beispiel zum großen Teil von seiner biologischen Verfügbarkeit ab. Auf die missbräuchliche Preisgestaltung vieler Medikamentenher- steller kann im Rahmen des Kommentars nicht eingegangen werden.
Wenn man anerkennt, dass eine Qualität einen höheren Preis hat dann sollte man sich nicht darüber wundern, dass das Gesundheitswesen in der BRD immer weiter in ein Zweiklassensystem abgleitet. Betroffen von den drastischen Einsparungen und der daraus resultierenden Verschlechterung der Leistungen sind zum größten Teil die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dieses sind in der Regel Patienten die nicht über entsprechende Mittel verfügen eine bessere Qualität, als den vorhandenen Standard, in Anspruch zu nehmen.
Die Aussage, dass weniger begüterte Menschen früher sterben als Reiche dürfte als immer realistischer einzuschätzen sein.
Als eine besonders üble Variante selbsternannter „Patientenschützer“ dürfte anzusehen sein, dass diese die Forderung aufstellen, selbstverursachte Erkrankungen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkasse bezahlen zu lassen. Diese Forderung, welche auf das Verursacherprinzip der Ökonomie zurückgreift, ist als Beweis dazu anzusehen, wie sehr das Gesundheitsweisen und die Medizin ökonomisiert wurde und diese weiter betrieben wird.
Auf die ethische Problematik der Forderung nach dem Verursacherprinzip im Gesundheitswesen braucht wohl nicht näher eingegangen werden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass derartige Überlegungen allein an genetischen und sozialen Vorbelastungen eines Menschen scheitern. Bei derartigen Überlegungen wird immer davon ausgegangen werden, dass das Verhalten von Menschen ständig im Zusammenhang von Kosten zu sehen wäre; dieses würde die totale Entmensch- lichung dieser bereits angeschlagenen Gesellschaft beinhalten. Man muss sich in diesem Zusammenhang dann die Frage stellen, wer es eigentlich wagen will die Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Krankheit durch eigenes Verschulden aus- gelöst wurde. Bereits heute entscheiden irgendwelche Gutachter der Rentenver- sicherung darüber, ob ein Mensch mit Krankheiten nur weniger oder mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Eine Aussage in solchen Fällen kann nur als unakademisch oder als „Kaffeesatzleserei“ bezeichnet werden.
Im Kontext zu der genannten Forderung ist die Frage nach der Verantwortlichkeit des betroffenen Menschen zu stellen. Psychiater, Psychologen, Neurologen und Sozial- arbeiter könnten zu diesem Thema wohl einige wertvolle Beiträge leisten.
Festzustellen ist, das die Forderung nach dem Verursacherprinzip in der Regel von Menschen gestellt werden, welche über erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügen. Offensichtlich ist diesen der Solidaritätsgrundsatz und so etwas wie Empathie abhanden gekommen. Derartige unüberlegte Verhaltensweisen können dazu führen, dass Behandlungskosten, die durch Solidaritätsverhalten bezahlt werden, für den Einzelnen nicht mehr erschwinglich sind. Dieses kann dann auch durchaus für gut Begüterte dann irgendwann gelten.
Wenden wir uns im Gesamtzusammenhang dann dem Überschuß im Gesund- heitsfonds zu, der Ende 2013 ca. 13,3 Mrd. Euro betrug. Dieser Überschuß und die gesteigerten Rücklagen der Krankenkasse wurde durch radikale Leistungsver- minderungen, vornehmlich für die Mitglieder der gesetzlichen Kranken- versicherungen, erzielt. In diesem Zusammenhang ist der Investitionsstau in den Krankenhäusern von ca. 15 Mrd. Euro als ein interessanter Faktor zu bezeichnen.
In den Gesundheitsfonds zahlt die Bundesregierung Zuschüsse zwecks Finanzierung von versicherungsfremden Leistung wie beispielsweise die kostenlose Mitversicherung von Kindern. Der erzielte Überschuss wurde prompt, zwecks Haushaltssanierung, für 2014 um 3,5 Mrd. Euro gekürzt. Für 2015 ist eine Kürzung um 2,5 Mrd. Euro bisher vorgesehen. Aus Sicht des Verfassers handelt es sich bei diesen Maßnahmen um eine verwerfliche Vorgehensweise, da die Sparmaß- nahmen oder Leistungskürzungen im Gesundheitswesen einer anderen Verwendung zugeführt werden; vornehmlich zu Lasten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorbeugend, da sich erkennbar die Überschüsse abbauen, hat die Bundesregierung wieder Zusatzbeiträge der Krankenkassen künftig genehmigt, was letztendlich zu Lasten der abhängig Beschäftigten geschehen wird, zumal auch noch die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt wurden.
Die gegenwärtige Situation stellt sich zur Zeit so dar, dass sich bereits im zweiten Quartal der Fehlbetrag der gesetzlichen Krankenkassen auf 620 Millionen Euro belaufen, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. Demnach soll gemäß des Ersatzkassenverbandes bereits eine Unterfinanzierung eingetreten sein, da die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
Abschließend ist festzustellen, dass sich offensichtlich der neoliberale Virus auch im Gesundheitswesen weiter vermehrt hat. Es ist festzustellen, dass neoliberale Steuerungselement in der Medizin nichts zu suchen haben, da diese moralischen und ethischen Erwägungen widersprechen. Abgesehen von diesen, werden Fehl- handlungen gegen Patienten und gegen medizinische Notwendigkeiten über einen vermeintlichen Wettbewerb geradezu provoziert.
Wenn nun der selbsternannte Experte für Gesundheitsfragen der SPD, Herr Lauterbauch, sich in der Öffentlichkeit für eine Suizidhilfe einsetzt, dann würde es ihm gut zu „Gesicht“ stehen, sich mit den negativen Folgen des Neoliberalismus im Gesundheitswesen zu befassen; den Kommentar „Datenphobie der Deutschen“ zu lesen (2) und sich dann auch mit möglichen, und wenn nicht sogar wahrscheinlichen Folgen der „Geschäftemacherei“ zu befassen. Eine Abhilfe zwecks Beseitigung des als „krank“ zu bezeichnenden Gesundheitssystem ließe sich nur durch eine solidarische Krankenversicherung darstellen in der alle Bürger einzuzahlen hätten. Übrigens wurde dieses Konzept einmal von den „Sozialdemokraten“ propagiert.
Den interessieren Lesern wird empfohlen, sich weitere Informationen über das „Deutsche Ärzteblatt“ zu beschaffen. Das komplexe Thema konnte im Rahmen eines Kommentars natürlich nicht in aller Ausführlichkeit behandelt werden.
Autor: Gastbeitrag
Karlsruhe, 31. August 2014-08-31
Rainer Westphal
Kommentarhinweise:
(1) http://www.tabularasa-jena.de/artikel/artikel_3951/
(2) http://www.tabularasa-jena.de/artikel/artikel_3343/